FAQ
Allgemein
Ja, alle Gäste - unabhängig davon, wo sie übernachten - zahlen den bekannten Preis pro Übernachtung.
Das Freizeitheim LEE steht allen Kinder- und Jugendgruppen zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche/Einrichtung ist nicht erforderlich.
Alkoholische Getränke dürfen nur im angemessenen Umfang von volljährigen Personen konsumiert werden. Für das gesamte Freizeitgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Aushang im Gruppenraum).
Das Freizeitheim LEE befindet sich am Ende eines Wirtschaftsweges, der leider keinen Straßennamen hat. Daher müssten sie dem Fahrer mitteilen, dass die Zufahrt über die "Vierdener Straße" ist. Ca. 150 Meter hinter dem Ortsausgang Wohnste muss man scharf rechts in den Wirtschaftsweg einbiegen.
An der Vierdener Straße befindet sich das hier gezeigte Hinweisschild:
Im LEE befinden sich Matratzen/Bettkästen für insgesamt 36 Personen. Sollte ihre Gruppe größer sein, dann können sie gerne Zelte auf der Rasenfläche aufbauen.